Gesetze / Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
StVZO 2012§ 71 Auflagen bei Ausnahmegenehmigungen
Die Genehmigung von Ausnahmen von den Vorschriften dieser Verordnung kann mit Auflagen verbunden werden; der Betroffene hat den Auflagen nachzukommen.
Gesetze / Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
StVZO 2012Die Genehmigung von Ausnahmen von den Vorschriften dieser Verordnung kann mit Auflagen verbunden werden; der Betroffene hat den Auflagen nachzukommen.